Alles Wichtige zur Risikolebensversicherung
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die nötige Höhe der Risikolebensversicherung ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation. Zwei Faktoren erhöhen typischerweise die nötige Höhe einer Risiko-LV ganz entscheidend: Kinder ohne eigenes Einkommen und noch nicht abgezahlter Immobilienbesitz, d.h. hohe Darlehen. In beiden Fällen soll die Finanzierung auch nach dem Tod eines Verdieners fortgeführt werden, sodass z.B. die Kinder trotzdem noch studieren können oder das der verbliebene Partner nicht aus dem gemeinsamen Haus ausziehen muss.
Anhand einer einfachen aber für Deutschland typischen Beispielsituation möchten wir Ihnen zeigen, wie sich die nötige Höhe der Risikolebensversicherung bestimmen lässt. Dabei haben wir dieses Beispiel bewusst einfach gehalten, damit es leicht nachvollziehbar ist. Natürlich können Sie die Berechnung noch verfeinern und auf Ihre Situation anpassen.
Die folgenden Annahmen haben wir für unser Beispiel gewählt:
- Der Mann ist 35 Jahre alt, ist vollzeit angestellt und verdient aktuell 66.000 Euro brutto p.a. (5.500 Euro p.M.).
- Die Frau ist 30 Jahre alt, ist wegen der Kinder teilzeit angestellt und verdient aktuell 24.000 Euro brutto p.a. (2.000 Euro p.M.).
- Die Kinder des Paares sind 2 und 5 Jahre alt.
- Die Familie hat sich vor kurzem eine Immobilie gekauft und einen Kredit von 200.000 Euro (Zinssatz: 2,2%) aufgenommen.
- Der Kredit soll idealerweise nach 20 Jahren abgezahlt werden. Damit das funktioniert braucht die Famile eine anfängliche Tilgung von 4% p.a.
- Der Annuitätenrate liegt bei 1.033 Euro p.M. (Zinsen anfänglich p.M.: 200.000 Euro * 0,022 Zinssatz / 12 Monate = 366 Euro; Tilgung anfänglich p.M.: 200.000 Euro * 0,04 Zinssatz / 12 Monate = 666 Euro).
- Die Familie gibt 2.000 Euro p.M. für die allgemeine Lebenshaltung aus.
- Für Urlaub, Reisen, Auto kommen monatlich noch rund 1.000 Euro dazu.
- Bei Tod eines Ehepartners möchte die verbliebene Person keine Einschränkung des Lebensstandards hinnehmen.
Die Beispielrechnung haben wir als Tabelle dargestellt:
Beispielrechnung (Teil 1/3): Beide Partner lebenBrutto p.a. | Netto p.a. | Netto p.M. | |
---|---|---|---|
Einkommen Mann | 66.000€ | 40.000€ | 3.333€ |
Einkommen Frau | 24.000€ | 20.000€ | 1.667€ |
Gesamteinkommen | 90.000€ | 60.000€ | 5.000€ |
Lebenshaltung | -24.000€ | -2.000€ | |
Urlaub, Auto und Co. | -12.000€ | -1.000€ | |
Kreditkosten für Immo. | 12.000€ | 1.000€ | |
Sparquote | 12.000€ | 1.000€ |
Es ergibt sich eine Sparrate von etwa 12.000 Euro im Jahr oder 1.000 Euro pro Monat. So weit die wunderbare Ausgangssituation.
Wenn der Ehemann jetzt jedoch versterben sollte und die Witwe sich und ihre Kinder für die nächsten 15 Jahre absichern möchte (die Kinder wären dann 17 und 20 Jahre alt), wie hoch wäre dann die nötige Versicherungssumme der Risikolebensversicherung?
Diese Rechnung haben wir wiederum in der folgenden Tabelle dargestellt:
Beispielrechnung (Teil 2/3): Der Mann verstirbtBrutto p.a. | Netto p.a. | Netto p.M. | |
---|---|---|---|
Einkommen Mann | 0€ | 0€ | 0€ |
Einkommen Frau | 24.000€ | 20.000€ | 1.667€ |
Gesamteinkommen | 24.000€ | 20.000€ | 1.667€ |
Lebenshaltung | -24.000€ | -2.000€ | |
Urlaub, Auto und Co. | -12.000€ | -1.000€ | |
Kreditkosten für Immo. | 12.000€ | 1.000€ | |
Sparquote (hier Deckungslücke) | -28.000€ | -2.333€ |
Man sieht, es ergibt sich durch den Verdienstausfall nun eine „negative Sparrate“, d.h. eine Deckungslücke, von 28.000 Euro. Die Witwe müsste Ihren Lebensstandard einschränken, das Haus verkaufen oder ihr Vermögen aufbrauchen, falls vorhanden. Das soll jedoch durch eine Risikolebensversicherung verhindert werden, deren Versicherungssumme in diesem Fall in etwa 420.000 Euro betragen sollte. Dies ergibt sich aus der Rechung von 15 (Jahre) x 28.000 Euro. Gegebenenfalls könnte man ein Teil des bereits angesparten Vermögens (durch die Sparrate der Vergangenheit) dagegen rechnen und genau genommen müsste die Versicherungsumme abgezinst werden, weil die Witwe die 420.000 Euro nicht sofort benötigt.
Die Situation sieht etwas anders aus, wenn die Ehefrau versterben sollte. Da sie in unserem Beispiel, wie (noch) so oft in Deutschland, weniger als der Mann verdient, ist die nötige Versicherungssumme etwas geringer. Dies resultiert aus der geringeren Deckungslücke wie die Rechnung zeigt:
Beispielrechnung (Teil 3/3): Die Frau verstirbtBrutto p.a. | Netto p.a. | Netto p.M. | |
---|---|---|---|
Einkommen Mann | 66.000€ | 40.000€ | 3.333€ |
Einkommen Frau | 0€ | 0€ | 0€ |
Gesamteinkommen | 66.000€ | 40.000€ | 3.333€ |
Lebenshaltung | -24.000€ | -2.000€ | |
Urlaub, Auto und Co. | -12.000€ | -1.000€ | |
Kreditkosten für Immo. | 12.000€ | 1.000€ | |
Sparquote (hier Deckungslücke) | -8.000€ | -667€ |
Hier sollte die Versicherungshöhe etwa 120.000 Euro betragen (15 Jahre x 8.000 Euro), damit der Ehemann den Lebensstandard weiter halten kann.
Mit dieser Systematik können Sie sie nun selber überschlagen, wie hoch Ihre persönliche Versicherungssumme sein sollte.
Allerdings hinkt die Rechnung bei der Versicherungshöhe mit der Immobilie etwas. Bei dieser Berechnungsmethode sind wir von den laufenden Kosten und damit der Deckungslücke ausgegangen, die bei einer Immobilienfinanzierung entstehen würde. Besser wäre es in diesem Fall die Deckungslücke ohne laufende Kosten der Immobilie als Grundlage zu nehmen und zu dieser die Darlehenshöhe zu addieren. Bei 15 Jahren wären das also 240.000 Euro und nochmal 200.000 Euro für das Darlehen, also demnach 440.000 Euro (anstatt der oben aufgeführten 420.000 Euro), die abgesichert werden sollten.