Alles Wichtige zur Risikolebensversicherung

Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland im Jahr 2013 fast 900.000 Menschen an den unter­schiedlichsten Ursachen gestorben, die häufigste Ursachen waren Erkrank­ungen des Kreislauf- und Atem­systems. Aber auch durch Unfälle sterben in Deutschland in jedem Jahr viele Menschen (über 3.300 bei Verkehrs­­unfällen, 500 bei Arbeits­unfällen, etc.).

Wer seinen Partner oder seine Familie gegen diesen meist oft plötzlichen Tod absichern will, für den ist die Risikolebens­versicherung genau richtig.

Für wen ist diese Versicherung besonders sinnvoll bzw. für wen nicht?

Zum einen für Familien. Also für Paare mit Kindern bzw. Allein­­erziehende, vor allem wenn es einen Haupt­verdiener in der Familie gibt. Da dessen plötzlicher Tod psychisch für die Familie schon schlimm genug ist, sollte er die Familie zumindest nicht auch noch in finanzielle Schwierig­­keiten bringen.

Zum anderen für Menschen, die sich zum Beispiel durch einen Haus­kauf hoch verschuldet haben. Sollte einer der Partner sterben, kann so das Darlehen zurück­geführt und sicher­­gestellt werden, dass man in der Immobilie wohnen bleiben kann. Ansonsten könnte es gegebenen­falls zu Eng­pässen bei der Rück­führung der Darlehens­­raten kommen, da von nun an ein Erwerbs­einkommen fehlt und die Hinter­bliebenen so im schlimmsten Fall die Immobilie aufgeben müsste.

Alle diejenigen, die aktuell niemanden abzusichern haben brauchen diese Ver­sicherung nicht (Schüler, Azubis, Singles, Studenten).

Allerdings kann sich die persönliche Situation jederzeit ändern. Also hinter­fragen Sie sich nach einschneidenden Veränderungen in Ihrem Leben immer wieder, ob Ihre Situation auch An­passungen bei Ihren Ver­­sicherungen notwendig macht (Geburt eines Kindes, Heirat, Kredit­aufnahme, Scheidung, Kinder sind aus dem Haus, Renten­alter).

Wer über hohe Vermögenswerte wie Immobilien und Aktien­­vermögen verfügt der braucht gegebenen­falls keine Absicherung oder nur eine geringere.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung?

Bei Unfall oder Krankheit (zum Beispiel bei einem Flugzeug­­absturz oder bei einem Herz­infarkt) – also bei einem nicht selbst herbei­geführten Tod. Das heißt, bei einem Suizid der versicherten Person wird oftmals kein Geld ausgezahlt. Schwieriger hingegen ist es bei Mord. Viele Ver­sicherungs­­gesellschaften zahlen hier die Versicherungs­­summe erst aus, wenn der Mörder gefunden und verurteilt wurde und feststeht, dass dieser nicht die begünstigte Person ist, an die im Falle des Todes die vereinbarte Summe ausgezahlt werden soll.

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