Relative Armut – kann mich das auch treffen?

Beim Thema Armut muss man zwei wesentliche Haupt­arten unterscheiden: Absolute Armut und relative Armut.

Von „absoluter Armut“ sind 2014 weltweit rund 1,2 Milliarden Menschen betroffen. Als extrem arm gilt laut Weltbank, wer weniger als 1,25$ pro Tag verdient und davon leben muss. In den „Wohlstands­gesellschaften“ kommt durch soziale Sicherungs­systeme praktisch keine absolute Armut mehr vor. Als relativ arm und damit zur „Unter­schicht“ (Pre­kariat) gehörend, wird in der westlichen Welt der angesehen, dessen Einkommen weniger als die Hälfte des Durchschnitts­einkommens beträgt.

Wie schnell man jedoch in Deutschland als relativ arm gelten kann (bei Schicksals­schlägen, Krankheit oder im Alter) soll hier anhand einiger Punkte auf­gezeigt werden.

Die Frage, die sich stellt: Sichert unser Sozial­staat den Einzelnen gegen Armut/Altersarmut ab, wenn dieser nicht auf einen Ehe­partner, eine Familie oder angespartes Geld zurückgreifen kann?

Die folgende Betrachtung der Frage bezieht sich auf das Jahr 2014 und findet ohne zukünftige Lohn- und Rentensteigerungen, Änderung von Inflationsraten und Zinsen statt und soll eher das generelle Risiko aufzeigen, als eine punkt­genaue Rechnung. Alle Werte beziehen sich auf West­deutschland. Für Ost­deutschland gelten mit einigen Abweichungen die Kern­aussagen aber genauso.

Schauen wir uns zunächst ein paar Zahlen an: Das Durchschnitts­einkommen im Jahr 2014 betrug 34.515 Euro (brutto). Wer demnach weniger als 17.257 Euro pro Jahr bzw. 1.428 Euro pro Monat verdient, der gilt laut der üblichen Definition in unserem Lande als „relativ arm“. Die genannten 1.428 Euro im Monat entsprechen bei einer Vollzeit­beschäftigung einem Stunden­lohn von 8,11 Euro (1.428 Euro geteilt durch 22 Tage Arbeit pro Monat geteilt durch 8 Stunden Arbeit am Tag)

Wer und wieviele Menschen sind von der relativen Armut betroffen?

  • Hartz IV Empfänger: Der Regelsatz für Erwachsene ist 391 Euro; dazu kommen noch rund 412 Euro für Sozial­versicherungs­beiträge, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen; alles in allem also rund 803 Euro p.M. – laut Bundesagentur für Arbeit waren das 2014: ca. 4.4 Millionen Menschen in Deutschland.
  • Arbeitslose: Wer arbeitslos ist bekommt rund 60% seines durchschnittlichen Brutto­gehaltes der letzten 12 Monate als Arbeitslosengeld I ausgezahlt; aber maximal 60% der BBG = 5.950 Euro p.M. – 2014 waren im Durchschnitt 2,9 Millionen Menschen arbeitslos. Wer vor der Arbeits­losigkeit mehr als 2.380 Euro Brutto pro Monat verdient hat, der gilt mit seinem Arbeitslosen­geld somit nicht mehr als relativ arm
  • Menschen mit atypischen Beschäftigungs­verhältnissen: Das sind laut Statistischen Bundesamt Menschen mit befristet und geringfügiger Beschäftigung, Teilzeit­beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden sowie Zeitarbeiter – ca. 7,6 Millionen waren 2014 in atypischen Beschäftigungs­verhältnisse angestellt (darunter ist ein großer Anteil Studenten, aber auch Allein­erziehende und bildungs­ferne Schichten).
  • Rentner mit gesetzlicher Rente: 2014 wurden an 19,6 Millionen Menschen eine gesetzliche Rente ausgezahlt, bei 17,1 Millionen Rentnern war der monatliche Zahlbetrag geringer als 1.500 Euro pro Monat.
  • Weiterhin rund 4 Millionen Erwerbs­tätige, die nicht unter die Kategorie atypische Beschäftigung fallen, jedoch ein Einkommen unter der relativen Armutsgrenze haben, da ihre Arbeit nur sehr schlecht entlohnt wird

Es lässt sich zusammenfassend sagen, dass Berufsunfähige/Erwerbsunfähige, Allein­erziehende, Menschen mit Migrations­hintergund, Langzeit­arbeitslose und bildungs­ferne Schichten wohl am stärksten in Deutschland von relativer Armut betroffen sind. Rechnet man die hier aufgeführten Zahlen zusammen, kommt man auf mehr als 35 Millionen Menschen, die bezogen auf ihr individuelles Einkommen als relativ arm gelten. Bezogen auf 81 Millionen Einwohner in Deutschland sind das 44% der Bevölkerung. Zieht man von den 81 Millionen noch rund 15 Millionen Kinder und Jugendliche ab, dann sind etwa 53% der Menschen in Deutsch­land von relativer Armut betroffen.

Dieser Überblick ist sicherlich nicht abschließend und auch bewusst einfach gehalten. So beziehen wohl viele der hier angesprochenen Menschen Ein­kommen aus mehreren Quellen (zum Beispiel nicht nur gesetzliche Rente, sondern auch Betriebs­renten, Pensionen, private Renten, Riester- und Rürup-Renten), oder es gibt eine(n) (Ehe-)Partner(in) oder eine Familie, die für ein auskömmliches Ein­kommen sorgt. Ob eine Person tatsächlich in relativer Armut lebt ist somit eher vom Ein­kommen des gesamten Haus­halts abhängig.

Es sollte hier allerdings aufgezeigt werden, wie schnell man ohne individuelle Vorsorge armuts­gefährdet sein kann. Arbeits­platz­verlust, lange Krankheit, Berufsunfähigkeit und Scheidungen sind nur einige der Gründe warum Menschen von heute auf morgen in finanzielle Schwierig­keiten geraten. Selbst Gut­verdiener können durch mehrere Schicksals­schläge an die Grenze zur relativen Armut geraten. Ein typischer Fall ist beispiels­weise ein junges Ehepaar mit mehreren Kindern und einem schulden­belasteten Haus, welches durch Scheidung, dem folgenden Haus­verkauf, Unterhalts­zahlungen bei einem Ehepartner und der Teilzeit­arbeit für die Kinder­betreuung auf der anderen Seite schnell in finanzielle Schief­lage geraten kann.

Altersarmut

Für besonders viele Menschen bringt der Eintritt in den Ruhe­stand deutliche finanzielle Einbußen. Viele müssen sogar Ihren Lebensstandard reduzieren, um mit Ihren Renten Ihre Ausgaben decken zu können.

Und kann mir das passieren?

Leider ja. Denn auch wer 45 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt und mindestens immer genau so viel wie das Durchschnittseinkommen verdient hat, der bekommt „nur“ eine Brutto­monats­rente von 1.314 Euro – also unterhalb der aktuellen relativen Armuts­grenze. Nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben bleibt dann nicht mehr viel um sein Leben zu bestreiten (Miete, Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten, Freizeit/Hobbies etc.).

Wie hoch ist meine erwartete Rente?
Einkommen pro Jahr
in den Beitragsjahren
Einzahlungen pro Jahr (AN+AG) Rente nach Beitragsjahren
354045
p.M.p.a.p.M.p.a.p.M.p.a.p.M.p.a.
30% weniger als Durchschnitt (24.160€ p.a. = 2.013 € p.M.)376€4.518€716€8.588€818€9.815€920€11.041€
Durchschnittseinkommen
(34.514 € p.a. = 2.876 € p.M.)
538€6.454€1.022€12.268€1.168€14.021€1.314€15.773€
30% mehr als Durchschnitt
(44.868€ p.a. = 3.739€ p.M.)
699€8.390€1.329€15.949€1.519€18.227€1.709€20.505€
BBG und darüber
(72.600€ p.a. = 6.050€ p.a.)
1.131€13.576€2.093€25.113€2.392€28.701€2.691€32.288€
Quelle: Eigene Berechnungen; Werte von 2015, theoretische Hochrechnung, gerundet, keine Gewähr, West, Brutto
Abkürzungen: AN: Arbeitnehmer, AG: Arbeitgeber, p.M.: Pro Monat, p.a.: pro Jahr, BGG: Beitragsbemessungsgrenze

Die obige Tabelle kann wie folgt gelesen werden: Wenn man immer genauso viel wie das Durchschnitts­einkommen über die letzten 45 Jahre verdient hätte (Wert für 2015: 34.514 Euro p.a. – alle anderen Werte für die vorhergehenden Jahre abweichend) und damit immer im Durch­schnitt eingezahlt hätte, dann konnte man dadurch 45 sogenannte Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung ansammeln. Diese 45 Entgelt­punkte würden 2015 mit dem aktuellen Rentenwert von 29,21 Euro multipliziert und ergäben aktuell eine Rente in Höhe von 15.773 Euro p.a. (1.314 Euro p.M.). Pro Beitragsjahr lassen sich derzeit maximal etwa 2 Entgelt­punkte ansammeln, nämlich dann wenn man in Höhe der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) oder mehr verdient. Dies kommt daher, dass die BGG aktuell etwa doppelt so hoch ist, wie das Durchschnittseinkommen. Es sei erwähnt, dass man Entgeltpunkte jedoch nicht nur für Erwerbsarbeit, sondern beispielsweise auch für Zeiten der Kindererziehung („Mütterrente“), des Krankengeldbezugs oder Zeiten der Arbeitslosigkeit erhält. Der Rentenwert eines Entgelt­punkts wird hauptsächlich entsprechend der allgemeinen Lohn­entwicklung regelmäßig angepasst.

Ein großer Anteil der deutschen Bevölkerung wird in Zukunft gerade im Alter unter Alters­armut leiden. Viele werden sogar aufstocken müssen – das heißt sie bekommen so wenig Rente, das der Staat aushelfen muss und den Differenz­betrag zum Hartz IV-Niveau (2014: 803 Euro p.M. oder 26 Euro pro Tag) aufstockt.

Und was bedeutet das?

Dass jeder selbst während seines Berufslebens für Schicksals­schläge, Krank­heit und das Alter vorsorgen sollte bzw. sogar muss. Und dabei gilt: je eher man startet, desto besser sind die Chancen für ein solides finanzielles Polster, egal ob mit Hilfe eines Bank­sparplans oder eines Wertpapiersparplans.

So schön so ein Sparplan auch klingt: Viele Menschen können trotz 40-Stundenwoche aufgrund ihres geringen Einkommens nichts sparen. Erst recht trifft dies Menschen mit atypischer Beschäftigung, Langzeit­arbeitslose sowie Alleinerziehende. Für das Alter ist damit Armut in vielen Fällen vorprogrammiert. Wenn dieses Schicksal durch das stetig fallende Standard­renten­niveau  (43% des Brutto­einkommens in 2030) immer größere Teile der Bevölkerung trifft, werden soziale Spannungen und Unruhen wahrscheinlicher. Reichere werden sich dann schützend hinter hohen Mauern verstecken. Wie das aussieht kann man schon heute in sogenannte „Gated Communties“ in Amerika oder Afrika beobachten.

Ein wenig ausgeprägter Sozialstaat trifft also gerade die Schwächsten der Gesell­schaft. An alle, die jetzt denken, dass Sie das aufgrund eines guten Jobs und einem aktuell hohem Einkommen den Staat nicht brauchen, sei appelliert: durch Arbeits­platzverlust oder Krank­heit kann man schnell in eine prekäre Situation kommen. Genau in solchen Momenten bedarf es eines guten und soliden sozialen Netzes, das einen auffängt und mit Rat und Tat zur Seite steht. Eine starke Solidar­gemein­schaft ist wichtig, um jeden von uns in schwachen Momenten zu schützen und uns in schweren Zeiten wieder auf die Beine zu helfen, denn relative Armut kann jeden von uns treffen.

Diese Zeilen, untermauert von den oben aufgeführten Zahlen, sind ein Plädoyer, sich für einen starken Sozial­staat einzusetzen. Weg vom Individualismus und der individuellen Vor­sorge hin zu einem Gemeinschafts­system mit staatlicher Wohlfahrts­verteilung, in dem die Starken der Gesellschaft den Schwachen und Bedürftigen helfen.

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