Alles Wichtige zur Risikolebensversicherung
Wann leistet eine Risikolebensversicherung nicht?
Wenn der Versicherungsnehmer (also derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat) sich selbst das Leben nimmt, wird die Versicherungssumme nicht ausgezahlt.
Haben Sie falsche Angaben beim Gesundheitscheck gemacht oder Sachen verschwiegen, kann die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung verweigern (auch wenn ihr Tod zum Beispiel gar nichts mit den verschwiegenen Angaben zu tun hatte – und seien Sie sich sicher, dass die Versicherung nachforschen wird, sollte der Todesfall eintreten).
Nicht ganz so einfach ist der Fall bei Mord. Hier zahlen viele Versicherungen erst, wenn sichergestellt ist, dass der Mörder nicht die versicherte Person ist. Es muss also zweifelsfrei geklärt werden, wer der Mörder ist (und dieser dazu verurteilt werden), bevor die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Und das kann oft Jahre dauern bzw. wenn der Mord nicht aufgeklärt wird, kommt auch die Versicherung nicht zur Auszahlung. Und: sollte der Mörder die versicherte Person sein, dann zahlt die Versicherung auch nicht (also bei Selbstmord, siehe oben).
Kündigung der Versicherung
Wer als Versicherungsnehmer mit einem finanziellen Engpass zu kämpfen hat, kann seine Versicherungspolice auch kündigen oder auf Eis legen, das heißt beitragsfrei stellen. Grundsätzlich können Risikolebensversicherungen zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr entspricht nicht immer dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem im Antrag festgeschriebenen Datum. Wenn mit der Kündigung der Risikolebensversicherung die Absicherung erlischt, bekommt man keine Beiträge zurück. Es gibt keinen Rückkaufswert wie bei einer Renten- oder Kapitallebensversicherung, da es sich hier um eine reine Risikoabsicherung handelt.
Steuerliche Handhabung der Versicherung
Sie können Aufwände (Beiträge) zu einer Lebensversicherung in Ihrer Einkommenssteuer geltend machen. Diese werden steuerlich als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen angesehen. Einzutragen sind Ihre Beiträge zur Risikolebensversicherung in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand.
Bei Tod fällt für die Versicherungssumme Erbschaftssteuer an. Die Höhe ist abhängig von Versicherungshöhe und Verwandtschaftsgrad. So ist zum Beispiel für Ehepartner bis zu einem Erbe von 500.000 Euro keine Erbschaftssteuer abzuführen. Pro Kind liegt dieser Betrag bei 400.000 Euro. Für einen Verlobten oder geschiedenen Partner liegt der Freibetrag aber nur bei 20.000 Euro.